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Entwurf für ein zweites Gesetz zur Änderung des LWG

BDEW-Landesgruppe NRW reicht Stellungnahme zur Sachverständigenanhörung im Umweltausschuss am 9. November 2026 ein. 

Der Entwurf des Zweiten Gesetzes zur Änderung des Landeswassergesetzes (Landtagsdrucksache 18/20023) befindet sich in der parlamentarischen Beratung. Nach der ersten Lesung am 15. Juli 2026 wurde der Gesetzentwurf an den im Ausschuss für Umwelt, Natur- und Verbraucherschutz, Landwirtschaft, Forsten und ländliche Räume überwiesen. Teil des weiteren Beratungsverfahrens ist die vom Ausschuss beschlossene Sachverständigenanhörung am 9. November 2026. Die BDEW-Landesgruppe NRW ist dort durch Holger Gassner als Sachverständigen vertreten.

Der Gesetzentwurf zielt darauf ab, die Kosten für Trinkwasserbrunnen im öffentlichen Raum auf Kunden und Kundinnen des die Trinkwasserbrunnen betreibenden Wasserversorgers umzulegen. Wir haben bereits im Rahmen der Verbändeanhörung des MUNV im Jahr 2025 zu einer früheren Fassung des Gesetzentwurfs Stellung genommen. Daraufhin wurde der Gesetzentwurf leicht angepasst. Aus unserer Sicht ergeben sich daraus jedoch keine wesentlichen inhaltlichen Änderungen. Die Stellungnahme der BDEW-Landesgruppe Nordrhein-Westfalen zur Anhörung zum Entwurf (Drucksache 18/20023) finden Sie im Downloadbereich unter diesem Beitrag.

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