Mit der Zweiten Verordnung zur Änderung der Landesdüngeverordnung werden zusätzliche Anforderungen in nitratbelasteten und in eutrophierten Gebieten festgelegt. Die Anforderungen richten sich nach § 13a Abs. 3 Düngeverordnung (DüV). Insgesamt bewerten die Landesgruppen von BDEW, DVGW und VKU den Entwurf einer Zweiten Verordnung zur Änderung der Landesdüngeverordnung als nicht ausreichend, um der Nitratbelastung von Grund- und Oberflächenwasser wirksam entgegenwirken zu können.
Im Downloadbereich finden Sie die vollständige Stellungnahme sowie eine Positionierung des BDEW.