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Stellungnahme zur Neufassung des Landesentwicklungsplanes NRW

Die Neufassung des Landesentwicklungsplanes NRW ist sowohl für die Energiewirtschaft als auch für die Wasserwirtschaft in NRW von hoher Bedeutung. Die BDEW-Landesgruppe Nordrhein-Westfalen nimmt am 15. Mai 2019  als Sachverständige teil an der Anhörung des Landtages NRW zum „Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Verordnung über den Landesentwicklungsplan Nordrhein-Westfalen“. Die BDEW-Landesgruppe hat die beigefügte Stellungnahme zur Anhörung eingereicht.

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