15.05.2019
Die Neufassung des Landesentwicklungsplanes NRW ist sowohl für die Energiewirtschaft als auch für die Wasserwirtschaft in NRW von hoher Bedeutung. Die BDEW-Landesgruppe Nordrhein-Westfalen nimmt am 15. Mai 2019 als Sachverständige teil an der Anhörung des Landtages NRW zum „Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Verordnung über den Landesentwicklungsplan Nordrhein-Westfalen“. Die BDEW-Landesgruppe hat die beigefügte Stellungnahme zur Anhörung eingereicht.