Der Antrag zielt unter anderem darauf ab, die Förderung stärker auf innovative Photovoltaik-Konzepte auszurichten, entsprechende Maßnahmen auf Landesebene zu vereinfachen und zu unterstützen sowie sich auf Bundesebene für eine Privilegierung dieser Technologien einzusetzen.
Die Landesgruppe begrüßt grundsätzlich die stärkere Berücksichtigung innovativer PV-Konzepte und hebt insbesondere die Potenziale der Agri-Photovoltaik als sinnvolle Ergänzung zu Freiflächen-Photovoltaikanlagen hervor. Diese ermöglicht eine flächeneffiziente Mehrfachnutzung und kann zur Steigerung der Akzeptanz beitragen.
Darüber hinaus weist die Landesgruppe auf bestehende bundes- und europarechtliche Herausforderungen hin. Hierzu zählt insbesondere die weiterhin ausstehende beihilferechtliche Genehmigung der Europäischen Union für Teile des Solarpakets I, das unter anderem ein eigenes Ausschreibungssegment für besondere Freiflächen-Photovoltaikanlagen vorsieht. Auf Landesebene spricht sich die Landesgruppe gegen die im Entwurf des Landesentwicklungsplans vorgesehene Einschränkung von Freiflächen-Photovoltaikanlagen auf landwirtschaftlichen Kernräumen aus und fordert stattdessen deren konditionale Öffnung. Zudem setzt sie sich für die Zulassung von Agri-Photovoltaik in Vorbehalts- und Vorranggebieten der Landwirtschaft sowie für eine Anhebung der Schwelle zur raumbedeutsamen Einstufung von Freiflächen-Photovoltaikanlagen von derzeit 10 auf mindestens 30 Hektar ein.
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