Positionen von BDEW und VKU NRW in Kürze
- Wiederaufnahme der Klarstellung, dass auch die Errichtung einzelner Windenergieanlagen von den Regelungen zur ausnahmsweisen Inanspruchnahme von Bereichen für den Schutz der Natur (BSN) sowie von Waldbereichen unberührt bleiben
- Ablehnung eines faktischen Ausbaudeckels für Freiflächen-Solarenergieanlagen; hilfsweise ist klarzustellen, dass ausschließlich der Nettozubau maßgeblich ist.
- Freiflächen-Solarenergieanlagen auf landwirtschaftlichen Kernräumen wieder in die konditionale Öffnung aufnehmen
- Rücknahme oder deutliche Vereinfachung der neu eingeführten weiteren Ausbauschwellen im Steuerungsmechanismus für Freiflächen-Solarenergieanlagen
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