Drucken

Stellungnahme zum Entwurf der Änderung des Landesentwicklungsplans NRW

Die BDEW- und VKU-Landesgruppen NRW nehmen Stellung zu dem Entwurf der Änderung des Landesentwicklungsplans NRW (LEP NRW). 

None

© Jochen Tack / Picture Alliance

Eine klimaneutrale Energieversorgung beruht auf erneuerbaren Energien. Der zügige Ausbau der erneuerbaren Energien – eng koordiniert mit dem erforderlichen Um- und Ausbau der Energienetzinfrastruktur – ist die Grundvoraussetzung für das Gelingen der Energie-, Wärme- und Verkehrswende sowie einer CO₂-neutralen Industrie. Als wichtiges Steuerungsinstrument für das Erreichen der Klimaziele auf Landesebene ist es geboten, dass der LEP NRW dieser Entwicklung Rechnung trägt.

Wir begrüßen daher grundsätzlich die Bestrebungen des Landes Nordrhein-Westfalen, mit der Änderung des LEPs NRW den Ausbau der Windenergie und der Photovoltaik nachhaltig zu beschleunigen. Die verfolgten Ziele, die Umsetzung der Flächenvorgabe von 1,8 Prozent des Wind-an-Land-Gesetzes des Bundes schneller als gefordert zu erreichen sowie die Flächenkulisse für Freiflächen-Solarenergieanlagen in NRW maßvoll zu erweitern, finden unsere Unterstützung. Die geplanten Änderungen bedeuten eine erhebliche und aus unserer Sicht notwendige Verbesserung der Rahmenbedingungen für den Ausbau sowohl der Windenergie als auch der Photovoltaik auf Landesebene.

Wir heißen ferner die Einführung eines befristeten Steuerungsinstruments gut, das die angestrebte Steuerung durch die neuen Regionalpläne in der Übergangszeit bis zum Jahr 2025 vorzieht, da mit dieser Maßnahme ein wesentlicher Beitrag zur Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren erzielt wird.

Aus unserer Sicht gilt es jedoch, noch weitere Aspekte zu berücksichtigen, um die Zubauziele von erneuerbaren Energien erreichen zu können. Neben den zentralen Änderungen des LEP NRW sollte insbesondere die Synchronisierung des Ausbaus erneuerbarer Energien mit der Netzausbauplanung in den Blick gerückt werden. Hierzu gehört auch, Vorsorge zu treffen, dass potenzielle Konflikte zwischen bestehenden bzw. künftigen Netzanlagen und Erzeugungsanlagen der erneuerbaren Energien bereits im Vorfeld planerisch ausgeschlossen werden.

Ferner sind Netzbetreiber ebenfalls in die Lage zu versetzen, in schlanken, rechts- und planungssicheren Prozessen einen beschleunigten Netzausbau umzusetzen. Bisher ergriffene Maßnahmen bieten diese Möglichkeiten nicht. Sofern also eine rein auf Erzeugungskapazitäten ausgelegte Beschleunigung angestrebt wird, möchten wir auf die volkswirtschaftlich nachteiligen Risiken (Errichtung ohne oder mit nur verzögertem oder begrenztem Anschluss) hinweisen. Dies gilt insbesondere für entwicklungsschwache, ländliche oder bewaldete Gebiete, die ggf. nicht oder noch nicht über entsprechende Anschlusskapazitäten verfügen.

Um die oben genannten Aspekte für eine erfolgreiche Umsetzung der Energiewende zu berücksichtigen, sehen wir es als erforderlich an, die folgenden beiden Aspekte umzusetzen:

a) Berücksichtigung der Netzsituation (inkl. der schon geplanten Netzausbau- und Erzeugungszubauprognosen) aller betroffenen Übertragungs- und Verteilnetzbetreiber insbesondere bei der Festlegung von Windflächen
b) frühestmögliche Mitteilung der Ausweisungsgebiete, um eine entsprechend vorausschauende Netzausbauplanung vornehmen zu können.

Positionen in Kürze

Aus Sicht von BDEW NRW und VKU NRW sind die wichtigsten Handlungsfelder die folgenden:

  • Landes- und Regionalplanänderungen zur Festlegung der Flächenziele schnellstmöglich abschließen

  • Gemeinden ermöglichen, Windvorranggebiete bereits jetzt, unabhängig von Regionalplänen auszuweisen

  • Pauschale Abstandsregelungen und Höhenbegrenzungen wie vorgesehen abschaffen

  • Nadelwälder und Bereiche für den Schutz der Natur wie vorgesehen für den Windenergieausbau öffnen

  • Regelmäßiges Monitoring der Windenergiebereiche im 2-Jahres-Rhythmus einführen

  • Gewerbe- und Industriegebiete wie vorgesehen für die Windenergienutzung (teilweise) öffnen – diesbezüglichen Anwendungserlass erarbeiten

  • Sicherstellen, dass der angestrebte Zeitplan auch eingehalten werden kann

  • Kein Einziehen eigener fester Abstandsvorgaben bei raumbedeutsamen Freiflächen-Solaranlagen

  • Raumbedeutsame Freiflächen-Solarenergieanlagen auch auf hochwertigen Ackerböden errichten

  • Klarstellen in der Raumplanung in NRW, dass die Nutzung bundesweit privilegierter Flächen für Freiflächen-Solaranlagen den Zielen der Raumordnung nicht entgegenstehen

  • Synchronisierung des Ausbaus erneuerbarer Energien mit der Netzausplanung

Die vollständige Stellungnahme finden Sie im Downloadbereich. 

Suche