In dem Bericht „Überblick über die wichtigen Fragen der Gewässerbewirtschaftung in Nordrhein-Westfalen“ werden wichtige Handlungsfelder, die für die Gewässerbewirtschaftung relevant sind, identifiziert. Diese Handlungsfelder werden zusammen mit den Ergebnissen der aktuellen Bestandsaufnahme und dem Stand der Maßnahmenumsetzung für Bewirtschaftungszeitraum 2016-2021 in die Überarbeitung des Maßnahmenprogramms für den Bewirtschaftungszyklus 2022-2027 eingehen. Bis zum 22.12.2021 soll der dritte Bewirtschaftungsplan für die Oberflächengewässer und die Grundwasservorkommen in NRW aufgestellt werden.
In Bezug auf die Handlungsfelder im Bericht fordert die BDEW-Landesgruppe NRW, dass
- die Landesregierung sich dafür einsetzt, dass die Phosphat- und Nitrateinträge reduziert werden.
- die bestehenden Regelungen in § 31 LWG zu Gewässerrandstreifen fortgeführt werden. Insbesondere das Pflanzenschutzmittelverbot in Gewässerrandstreifen ist beizubehalten.
- das Förderprogramm „Lebendige Gewässer“ des MULNV mit einem ausreichenden Budget fortgeführt wird.
- sich die Landesregierung dafür einsetzt, dass es über 2027 hinaus weitere Bewirtschaftungspläne gibt.
- die Sicherung der Trinkwasserversorgung in der Bewirtschaftungsplanung angesichts der eintretenden Folgen des Klimawandels Berücksichtigung findet.
- die Verbesserungen der Gewässerstrukturen mit Augenmaß vorgenommen werden müssen, um die Wasserkraftnutzung als Beitrag zur Reduzierung der Klimagase weiterhin zu erhalten.
Die vollständige Stellungnahme finden Sie im Downloadbereich.