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Stellungnahme zur Ausweisung nitratbelasteter Gebiete in NRW

Die nordrhein-westfälischen Landesgruppen des Bundesverbandes der Energie- und Wasserwirtschaft e.V., des Deutschen Vereins des Gas- und Wasserfaches e. V. und des Verbandes kommunaler Unternehmen e.V. nehmen zur Ausweisung der nitratbelasteten Gebiete in Nordrhein-Westfalen zum 01.03.2021 Stellung.

Traktor auf Feld

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Die Neuausweisung der nordrhein-westfälischen Gebietskulisse der mit Nitrat belasteten Gebiete gemäß § 13a Düngeverordnung (DüV) und der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Ausweisung von mit Nitrat belasteten und eutrophierten Gebieten (AVV GeA) vom 01.03.2021 geht mit teils gravierenden Abweichungen zum Stand der Gebietsausweisung vom 01.01.2021 einher. Konkret werden zum 01.03.2021 165.000 Hektar nitratbelastete Gebiete ausgewiesen, in denen zusätzliche Maßnahmen zum Gewässerschutz erforderlich sind. Die Gebietskulisse vom 01.01.2021 umfasste noch eine Fläche von insgesamt 350.000 Hektar. Die Reduzierung wird durch die Berücksichtigung weiterer Daten aus dem Nährstoffbericht der Landwirtschaftskammer NRW begründet. Somit hat sich die Gebietskulisse mehr als halbiert und umfasst im Abgleich zur potenziell zu berücksichtigenden Ausgangskulisse von 1,2 Millionen Hektar nun 11 % der landwirtschaftlichen Nutzfläche in Nordrhein-Westfalen.

Die nordrhein-westfälischen Landesgruppen von BDEW, DVGW und VKU haben zur modifizierten Gebietsausweisung eine Mitgliederbefragung initiiert. Deren Ziel bestand darin, die final ausgewiesenen Gebiete gemäß § 13a DüV und AVV GeA mit den Nitratmesswerten im Rohwasser von Brunnen und Vorfeldmessstellen in Trinkwassereinzugsgebieten vor Ort abzugleichen. Daraus können Rückschlüsse gezogen werden, ob die verwaltungsrechtlich vorgeschriebene Methodik der Gebietsausweisung verursachergerecht und zielführend ist. Über 40 in den Verbänden organisierten Wasserversorgungsunternehmen haben an der Mitgliederbefragung teilgenommen, weswegen die vorliegende Stellungnahme eine hohe Repräsentativität der nordrhein-westfälischen Wasserwirtschaft aufweist. Ein Ergebnis der Mitgliederbefragung ist, dass der Zustand des Grundwassers und der Nitratbelastung vor Ort oftmals nicht mit der final ausgewiesenen Gebietskulisse übereinstimmt und die für die Ausweisung der Gebietskulisse zugrundeliegenden Messwerte durch die Wasserversorgungsunternehmen nicht nachvollzogen werden können.

Die vollständige Stellungnahme finden Sie im Downloadbereich.

 

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