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Entwurf einer „Verordnung zur Umsetzung der Solaranlagen-Pflicht nach § 42a und § 48 Absatz 1a der Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (Solaranlagen-Verordnung Nordrhein-Westfalen – SAN-VO NRW)“

Die BDEW-Landesgruppe Nordrhein-Westfalen nimmt Stellung zum Entwurf einer „Verordnung zur Umsetzung der Solaranlagen-Pflicht nach § 42a und § 48 Absatz 1a der Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (Solaranlagen-Verordnung Nordrhein-Westfalen – SAN-VO NRW)“.

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© Pixabay

Neben der Windenergie ist die Solarenergie eine tragende Säule der Energiewende. Dazu ist eine Ausweitung des durch Solarenergie erzeugten Stroms erforderlich. Der BDEW begrüßt daher grundsätzlich die Einführung einer Solaranlagen-Pflicht im Neubau.

Leider existiert derzeit ein Flickenteppich unterschiedlicher Pflichten für PV-Aufdachanlagen in den Bundesländern. Bundesweit einheitliche Mindest-Solarstandards für Gebäude würden dazu beitragen, den Ausbau auf Dächern zu vereinfachen und zu beschleunigen. Der BDEW empfiehlt dabei die Unterscheidung zwischen Gebäuden in öffentlicher und privater Hand sowie Bestands- und Neubauten: Die öffentliche Hand sollte eine Vorbildfunktion einnehmen und einen obligatorischen PV-Standard für öffentliche Gebäude (Bestands- und Neubauten) etablieren, der eine vollständige Nutzung der zur Verfügung stehenden Dachflächen gewährleistet.Neubauten von Wohngebäuden im privaten Besitz sollten zunächst „PV-Ready“ gemacht werden, sodass die Installation von PV auch nachträglich ohne großen Aufwand möglich ist. Bei Dächern gewerblich genutzter Gebäude sollte ab einer Dachfläche größer 75 m2 eine mindestens hälftige Ausstattung der Dachfläche mit einer PV-Anlage erfolgen. Hierbei sollte berücksichtigt werden, dass für bestimmte Dachformen und -ausrichtungen diese Regelung unterschritten werden darf.

Die vollständige Stellungnahme finden Sie im Downloadbereich.

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