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Wiederaufbauhilfe NRW - Ab sofort beantragen

Die Wiederaufbauhilfe für Betroffene der Hochwasserkatastrophe im Juli 2021 in Nordrhein-Westfalen startet. Förderanträge für den Wiederaufbau können seit Freitag, den 17. September 2021, gestellt werden.

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© Thomas Frey / picture alliance

Als Grundlage für die Wiederaufbauhilfen dient die von der Landesregierung Nordrhein-Westfalen am 13. September 2021 veröffentlichte Förderrichtlinie „Wiederaufbau Nordrhein-Westfalen“, diese umfasst für unterschiedliche Bereiche alle Informationen zur Förderung. Für die Energie- und Wasserwirtschaft sind dabei insbesondere die Kategorien „Aufbauhilfen für Unternehmen“ & „Aufbauhilfen für die Infrastruktur in Kommunen“ relevant. 

Weiterführende Informationen zur Antragstellung für die jeweilige Kategorie:


3. Aufbauhilfen für Unternehmen (z.B. private und öffentliche Träger im Bereich der Energie- & Wasserinfrastruktur, ...)

6. Aufbauhilfen für die Infrastruktur in Kommunen (z.B. sondergesetzliche Wasserverbände, ...)

  • Genauere Infos unter NRW.Bank und MHKGB.NRW
  • Zum Antragsverfahren: 
    • Sie stellen den Antrag elektronisch über ein Onlineförderportal bei der zuständigen Bezirksregierung.

Das Land NRW bietet außerdem eine Servicehotline „Wiederaufbau Nordrhein-Westfalen“ von montags bis freitags von 8 bis 18 Uhr und samstags und sonntags von 10 bis 16 Uhr unter der Nummer 0211 / 4684-4994 an.

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