Als Grundlage für die Wiederaufbauhilfen dient die von der Landesregierung Nordrhein-Westfalen am 13. September 2021 veröffentlichte Förderrichtlinie „Wiederaufbau Nordrhein-Westfalen“, diese umfasst für unterschiedliche Bereiche alle Informationen zur Förderung. Für die Energie- und Wasserwirtschaft sind dabei insbesondere die Kategorien „Aufbauhilfen für Unternehmen“ & „Aufbauhilfen für die Infrastruktur in Kommunen“ relevant.
Weiterführende Informationen zur Antragstellung für die jeweilige Kategorie:
3. Aufbauhilfen für Unternehmen (z.B. private und öffentliche Träger im Bereich der Energie- & Wasserinfrastruktur, ...)
- Genauere Infos unter NRW.Bank und Wirtschaft.NRW
- Zum Antragsverfahren:
- FAQ Aufbauhilfen für Unternehmen
- Aufbauhilfen für Unternehmen - Ansprechpartner
6. Aufbauhilfen für die Infrastruktur in Kommunen (z.B. sondergesetzliche Wasserverbände, ...)
- Genauere Infos unter NRW.Bank und MHKGB.NRW
- Zum Antragsverfahren:
- Sie stellen den Antrag elektronisch über ein Onlineförderportal bei der zuständigen Bezirksregierung.
Das Land NRW bietet außerdem eine Servicehotline „Wiederaufbau Nordrhein-Westfalen“ von montags bis freitags von 8 bis 18 Uhr und samstags und sonntags von 10 bis 16 Uhr unter der Nummer 0211 / 4684-4994 an.