Aus Sicht der Landesgruppe kann die Methodik zur Bestimmung des Qualitätselements im Grundsatz beibehalten werden, zur Reduzierung von Schwachstellen halten wir jedoch eine zielgerichtete Überprüfung und Weiterentwicklung notwendig. Die künftig vorgesehene Umsetzung des rollierenden Verfahrens begrüßen wir ausdrücklich.
Mehr dazu in der vollständigen Stellungnahme, die Ihnen am Ende der Seite zum Download zur Verfügung steht.