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Stellungnahme zum Gesetzentwurf eines Klimaschutzgesetzes NRW

Die BDEW-Landesgruppe NRW nimmt im Zuge der Verbändeanhörung Stellung zum Gesetzentwurf eines Klimaschutzgesetzes Nordrhein-Westfalen.

CO2 Schriftzug

© Fotolia/malp

Die Landesgruppe NRW begrüßt die Pläne der Landesregierung, das bestehende Klimaschutzgesetz NRW vor dem Hintergrund der veränderten klimapolitischen Rahmenbedingungen anzupassen. 

Aus Sicht der BDEW-Landesgruppe ist es folgerichtig, die Ziele für Nordrhein-Westfalen durch eine Anhebung der Klimaschutzziele auf das im Bundes-Klimaschutzgesetz national festgelegte Niveau von minus 55 Prozent bis zum Jahr 2030 gegenüber dem Jahr 1990 sowie durch Festlegung des Ziels der Treibhausgasneutralität bis zum Jahr 2050 mit den aktuellen nationalen und internationalen Zielsetzungen in Einklang zu bringen (§ 1 Abs. 1 sowie § 3). 

Unsere wesentlichen Hinweise zu dem Gesetzentwurf lauten:

  • Wir begrüßen die Pläne der Landesregierung, die Klimaschutzziele für Nordrhein-Westfalen mit den aktuellen nationalen und internationalen Zielsetzungen in Einklang zu bringen und dem Klimawandel entgegenzuwirken.
  • Es bedarf der Klarstellung, dass das Gesetz keine materiell-rechtliche Anforderung zur spezifischen Reduktion von Treibhausgasemissionen normiert, welche seitens öffentlicher Stellen bei Entscheidungen über Vorhabenzulassungen oder -planungen zu beachten wäre.
  • Die erforderliche Transformation in allen Sektoren stellt Nordrhein-Westfalen als starkes Energieland und führenden Industriestandort vor besondere Herausforderungen. Damit dieser Prozess gelingen kann, bedarf es geeigneter Rahmenbedingungen für die notwendigen Investitionen, insbesondere in die Verfügbarkeit gesicherter Leistung durch moderne gasbasierte Kraftwerke, in den weiteren Ausbau der Erneuerbare Energien, den Hochlauf von erneuerbaren und dekarbonisierten Gasen, die Ertüchtigung der Energie-infrastruktur sowie die Klimaneutralität von Wärme und Verkehr.  
  • In diesem Kontext gilt es insbesondere auch, einen verlässlichen Rahmen für den systematischen Aufbau einer Wasserstoffwirtschaft zu schaffen, der gleichermaßen den Umbau, Ausbau und Neubau einer Wasserstoffinfrastruktur umfasst. Denn Wasserstoff kommt eine Schlüsselrolle im Dekarbonisierungsprozess zu.
  • Es kommt ferner darauf an, bestehende Hemmnisse für den Ausbau der Erneuerbaren, namentlich auch der Windenergie, zu beseitigen und neue Hemmnisse zu verhindern. Mit dem Umbau der Kraftwerksparks liegt die Verantwortung für das Funktionieren der Energieversorgung auch in Nordrhein-Westfalen zunehmend bei den erneuerbaren Energien. Die Übernahme dieser Verantwortung gilt es zu unterstützen.

Im Downloadbereich finden Sie die vollständige Stellungnahme.

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