Positionen von BDEW und VKU NRW in Kürze
- Keine weitere Verschärfung der Regeln für die ausnahmsweise Inanspruchnahme von Bereichen für den Schutz der Natur (BSN)
- Klarstellung der Auswirkungen der Festlegung neuer Waldbereiche auf die Ausweisung von
- Windenergiegebieten.
- Beibehaltung der vorgesehenen Öffnung von Waldbereichen für die ausnahmsweise Inanspruchnahme für Ver- und Entsorgungstrassen.
- Vermeidung einer flächendeckenden Ausweisung sogenannter Landwirtschaftlicher Kernräume; agrarstrukturverträgliche Vorhaben müssen weiterhin zulässig bleiben.
- Umsetzung der vorgesehenen Erleichterungen für die Nachnutzung bestehender Kraftwerksstandorte; die Beschränkung auf ehemalige Kohlekraftwerksstandorte ist aufzugeben.
- Ablehnung eines Ausbau-Deckels für Freiflächen-Solarenergieanlagen; hilfsweise ist klarzustellen, dass ausschließlich der Nettozubau maßgeblich ist.
- Anpassung der Schwelle für die raumbedeutsame Einstufung von Freiflächen-Solarenergieanlagen sowie Überarbeitung der Kriterien zur Feststellung der Raumbedeutsamkeit.
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