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Stellungnahme zum Entwurf der 3. Änderung des Landesentwicklungsplans NRW

Die BDEW- und VKU-Landesgruppen NRW nehmen gemeinsam Stellung zu dem 3. Entwurf der Änderung des Landesentwicklungsplans NRW (LEP NRW). 

Positionen von BDEW und VKU NRW in Kürze

  • Keine weitere Verschärfung der Regeln für die ausnahmsweise Inanspruchnahme von Bereichen für den Schutz der Natur (BSN)
  • Klarstellung der Auswirkungen der Festlegung neuer Waldbereiche auf die Ausweisung von 
  • Windenergiegebieten.
  • Beibehaltung der vorgesehenen Öffnung von Waldbereichen für die ausnahmsweise Inanspruchnahme für Ver- und Entsorgungstrassen.
  • Vermeidung einer flächendeckenden Ausweisung sogenannter Landwirtschaftlicher Kernräume; agrarstrukturverträgliche Vorhaben müssen weiterhin zulässig bleiben.
  • Umsetzung der vorgesehenen Erleichterungen für die Nachnutzung bestehender Kraftwerksstandorte; die Beschränkung auf ehemalige Kohlekraftwerksstandorte ist aufzugeben.
  • Ablehnung eines Ausbau-Deckels für Freiflächen-Solarenergieanlagen; hilfsweise ist klarzustellen, dass ausschließlich der Nettozubau maßgeblich ist.
  • Anpassung der Schwelle für die raumbedeutsame Einstufung von Freiflächen-Solarenergieanlagen sowie Überarbeitung der Kriterien zur Feststellung der Raumbedeutsamkeit.

Die vollständige Stellungnahme finden Sie im Downloadbereich

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