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Stel­lung­nah­me der BDEW-Lan­des­grup­pe NRW zur Änderung der Selbst­über­wa­chungs­ver­ord­nung Abwasser

Die Erste Ver­ord­nung zur Änderung der Selbst­über­wa­chungs­ver­ord­nung Abwasser setzt im We­sent­li­chen den Antrag der Frak­tio­nen der CDU und FDP vom 10.12.2019 (Drs. 17/8107) um, der im Plenum am 19.12.2019 an­ge­nom­men wurde.

Die BDEW-Lan­des­grup­pe NRW hatte sich an­läss­lich des Antrags der Re­gie­rungs­frak­tio­nen vom 10.12.2019 bereits am 17.1.2020 zur Änderung der Selbst­über­wa­chungs­ver­ord­nung Abwasser po­si­tio­niert und die geplante Änderung des § 8 Selbst­über­wa­chungs­ver­ord­nung Abwasser (SüwVO Abw) abgelehnt. In einigen Punkten weicht der Entwurf der Ersten Ver­ord­nung zur Änderung der Selbst­über­wa­chungs­ver­ord­nung Abwasser vom Antrag der Re­gie­rungs­frak­tio­nen ab. Die vor­lie­gen­de Stel­lung­nah­me ergänzt die Po­si­tio­nie­rung vom 17.1.2020. 

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