Die BDEW-Landesgruppe NRW hatte sich anlässlich des Antrags der Regierungsfraktionen vom 10.12.2019 bereits am 17.1.2020 zur Änderung der Selbstüberwachungsverordnung Abwasser positioniert und die geplante Änderung des § 8 Selbstüberwachungsverordnung Abwasser (SüwVO Abw) abgelehnt. In einigen Punkten weicht der Entwurf der Ersten Verordnung zur Änderung der Selbstüberwachungsverordnung Abwasser vom Antrag der Regierungsfraktionen ab. Die vorliegende Stellungnahme ergänzt die Positionierung vom 17.1.2020.