Als Begründung für die Novelle des Landeswassergesetzes wird u.a. die Umsetzung des Koalitionsvertrages NRW aus dem Jahr 2017 genannt. Seitdem hat NRW die Folgen von mehreren ausgeprägt heißen und trockenen Sommern zu spüren bekommen, die sich immer noch negativ auf die Wasserressourcen in NRW auswirken. Davon ist auch die Wasserwirtschaft betroffen, die ungewohnt hohe Spitzenlasten während heißer Sommermonate bisher erfolgreich bewältigt hat. Da die Anzahl der Dürremonate in Deutschland infolge des Klimawandels steigen wird, steht die Wasserwirtschaft aber vor weiteren großen Herausforderungen. Es ist heute unverkennbar, dass der präventive Gewässerschutz in NRW Priorität haben muss, damit die Wasserversorgung in NRW auch in Zukunft gesichert sein wird. Daher enthält die aktuelle Fassung des LWG-E auch den wichtigen Vorrang der Trinkwasserversorgung. Daneben hat sich der öffentliche Diskurs und der gesellschaftliche Wille hin zu Nachhaltigkeit und Umweltschutz seit 2017 nochmals deutlich verstärkt. Umso weniger wäre es den Bürgern vermittelbar, dass die Umsetzung des Koalitionsvertrages nicht nur den Gewässerschutz nicht verstärkt, sondern sogar einige gewässerschützende Maßnahmen rückabgewickelt, die in Zeiten des Klimawandels noch wichtiger geworden sind.
Die Landesgruppen verweisen auf ihre Stellungnahme und Pressemitteilung zum Referentenentwurf (Vorlage 17/3376) und gehen in der Stellungnahme auf weitere Aspekte zu den Themen Gewässerrandstreifen, Abgrabungsverbot in Wasserschutzgebieten und Vorrang der öffentlichen Trinkwasserversorgung ein. Die vollständige Stellungnahme und weitere ergänzende Hintergrundinformationen finden Sie unten im Downloadbereich.