15.05.2019
Der nordrhein-westfälische Landtag hat am 15. Mai 2019 eine Anhörung zur geplanten Änderung des Landesentwicklungsplans Nordrhein-Westfalen (LEP NRW) durchgeführt, zu der die BDEW-Landesgruppe als Sachverständige geladen war. Der LEP NRW ist eine wichtige Grundlage sowohl für die Energie- als auch für die Wasserwirtschaft des Landes. Eine Reihe der geplanten Änderungen sieht der BDEW jedoch kritisch. Der Ausbau der Windenergie wird durch die vorgesehenen Maßnahmen in der Praxis weitgehend eingeschränkt werden. Der Photovoltaik wird seitens der Landesregierung zwar ein hoher Stellenwert zugeschrieben; die Freiflächen-Photovoltaik als wirtschaftlichste Anlagenform wird jedoch weiterhin stark eingeschränkt. Und auch der Schutz unserer Trinkwasserressourcen erfährt noch nicht die notwendige Berücksichtigung.