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Landesdüngeverordnung NRW bleibt hinter ihren Möglichkeiten für den Grundwasserschutz zurück

Die BDEW-Landesgruppe NRW bewertet die am 15. Januar 2019 im Kabinett verabschiedete Landesdüngeverordnung kritisch. Die verabschiedete Landesdüngeverordnung beschränkt sich auf drei Maßnahmen, die vermutlich für belastete Grundwasserkörper nicht direkt wirksam werden. Durch die Auswahl weiterer oder anderer Maßnahmen, z.B. die Vergrößerung der Lagerkapazitäten von Gülle, wäre ein effektiverer Schutz des Grundwassers in NRW durch die Landesdüngeverordnung möglich gewesen.

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