Drucken

Kohleausstieg als Chance für Nordrhein-Westfalen nutzen

Am 03. Juli 2020 hatte der Bundestag das Kohleausstiegsgesetz in 2. und 3. Lesung verabschiedet und noch am selben Tag hat der Bundesrat zugestimmt. Mit dem Kohleausstieg und der gleichzeitigen Festschreibung des Ziels von 65% erneuerbare Energien bis 2030 ist der Einstieg in den Umstieg endgültig auch gesetzliche Realität. Es gilt nun insbesondere für NRW, die weiteren regulatorischen Rahmenbedingungen richtig zu setzen.

None

© picture alliance

„Besonders Nordrhein-Westfalen stand wegen des hohen Anteils an jungen und modernen Steinkohlekraftwerken im Fokus der im Gesetzentwurf vorgeschlagenen Maßnahmen. Da sich die Politik in den letzten Tagen vor der Verabschiedung des Steinkohleausstiegsgesetzes in einigen Punkten auf notwendige Anpassungen verständigt hat, konnte ein Kompromiss erreicht werden. Neben Verbänden und Unternehmen hat sich insbesondere die nordrhein-westfälische Landesregierung maßgeblich für den Industrie- und Energiestandort NRW in den Prozess eingebracht. Dies gilt für die Rahmenbedingungen bei der Modernisierung von KWK-Anlagen, aber insbesondere für die Evaluierungsklausel und Härtefallregelung, mit der auch junge Steinkohlekraftwerke entschädigt werden können. Mit den Überprüfungspunkten wurde die letztendliche Sicherheit jedoch in die Zukunft verschoben. Hier kommt es nun darauf an, die grundsätzlich richtigen Ansätze kontinuierlich zu beobachten, um rechtzeitig den konkret belastbaren Rahmen auch tatsächlich zu schaffen. Dabei setzen wir weiterhin auf die Unterstützung durch das Land NRW,“ sagt Sven Becker, Landesvorsitzender des BDEW NRW und Sprecher der Geschäftsführung der Stadtwerke-Kooperation Trianel. 

Gegenüber dem letzten Regierungsentwurf wurden die Zuschläge für größere KWK-Anlagen erhöht und der Kohleersatz-Bonus nach Alter differenziert. Ob die geplanten Regelungen ausreichen, um den notwendigen KWK-Ersatzneubau wirksam und in der gebotenen Geschwindigkeit voranzutreiben, bleibt abzuwarten. Auch bei den vorgesehenen Ausschreibungen zur Stilllegung von Steinkohlekraftwerken gab es einige Verbesserungen im Vergleich zum ursprünglichen Regierungsentwurf. So haben die Bundestagsabgeordneten der Regierungsfraktionen darauf hingewirkt, dass die Auswirkungen des Gesetzes für Steinkohlekraftwerke, die nach 2010 ans Netz gegangen sind, durch eine Evaluierungsklausel entschärft werden.

Guntram Pehlke, Vorsitzender des Vorstandes der VKU-Landesgruppe NRW und Vorstandsvorsitzender der Dortmunder Stadtwerke AG: „Mit der nun gefundenen Regelung kann zumindest eine Wertberichtigung bei den Unternehmen und kommunalen Investoren vermieden werden. Dieses Signal war wichtig, damit kommunale Unternehmen auch weiterhin die Mittel und das Vertrauen haben, auch künftig in Zukunftstechnologien investieren zu können. Bei der weiteren Gestaltung der Energiewende kommt den kommunalen Unternehmen eine Schlüsselrolle zu. Auch deshalb haben sich viele Kommunalpolitiker sowie NRW-Abgeordnete stark für diese Verbesserungen eingesetzt, wofür wir uns ausdrücklich bedanken. Nun können wir den Umbau der Energieerzeugung und Energieversorgungsinfrastruktur in NRW zusammen weiter in Angriff nehmen.“

Mit dem Kohleausstieg und der gleichzeitigen Festschreibung des Ziels von 65% erneuerbare Energien bis 2030 ist der Einstieg in den Umstieg endgültig auch gesetzliche Realität. Es gilt nun insbesondere für NRW, die weiteren regulatorischen Rahmenbedingungen richtig zu setzen. Die Landesgruppen des BDEW und des VKU werden sich dazu weiterhin mit Vorschlägen einbringen. In den nächsten Jahren stehen Milliarden-investitionen in den Bereichen erneuerbare Energien, Kraft-Wärme-Kopplung, Strom-, Gas- und Ladeinfrastruktur sowie Wasserstoff an. Die auf EU-, Bundes- und Landesebene in Aussicht gestellten Fördermittel sollten zielgerichtet eingesetzt werden, um weitere Investitionen der Unternehmen zu stimulieren.

Am 03. Juli 2020 hatte der Bundestag das Kohleausstiegsgesetz in 2. und 3. Lesung verabschiedet und noch am selben Tag hat der Bundesrat zugestimmt. Das Gesetz kann nun voraussichtlich am 01. August 2020 und damit rund 26 Monate nach Beginn der Arbeiten der WSB-Kommission in Kraft treten.

Suche